Zum Löschen von Bränden benötigt die Feuerwehr im Normalfall Wasser.
Dieses wird in geringer Menge auf den Löschfahrzeugen der Feuerwehr mitgeführt. Um einen größeren Brand zu löschen, reicht diese Wassermenge nicht aus. Dafür stehen den Feuerwehren in den Städten und Gemeinden Unterflur- und Oberflurhydranten zu Verfügung.
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In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Fahrzeuge in engen Straßen geparkt und dadurch die Durchfahrt für breite Fahrzeuge (Müllwagen, Möbelwagen, Rettungswagen und Feuerwehrfahrzeuge) schwierig bis unmöglich gemacht haben.
Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Parken gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gesetzlich verboten ist, wenn neben dem parkenden Fahrzeug eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,05 m verbleibt. In solchen Fällen werden gebührenpflichtige Verwarnungen von bis zu 25,- € erteilt. Liegt die Restbreite unter 2,60 m, beträgt das Verwarngeld 40,- € und es wird zusätzlich ein Punkt in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer können die parkenden Fahrzeuge sofort abgeschleppt werden.
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Instrumente, die einen Brand frühzeitig erkennen können und mit einem unüberhörbaren Alarmsignal (ca. 90 Dezibel) signalisieren. So bleibt Ihnen noch genug Zeit, Ihre Familie und sich selbst in Sicherheit zu bringen!
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